- Kein Visum nötig
- Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit brauchst du kein Visum. Das gilt für Österreich, Deutschland und die Schweiz gleichermaßen.
- K-ETA derzeit ausgesetzt
- Die elektronische Einreisegenehmigung K-ETA ist für Österreich und Deutschland bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Du brauchst sie derzeit nicht. Für die Schweiz ist diese Befreiung nicht bestätigt, die Schweiz steht nicht auf der offiziellen Liste der befreiten Länder. Schweizer prüfen das bitte auf k-eta.go.kr, dort kostet sie 10.000 Won und gilt drei Jahre.
- Elektronische Einreisekarte
- Pflicht. Du füllst sie online kostenlos bis zu drei Kalendertage vor der Einreise aus oder bekommst im Flugzeug eine Papierkarte. Wer freiwillig eine K-ETA beantragt hat, ist von der Einreisekarte befreit.
- Reisepass
- Muss bei der Einreise gültig sein. Eine Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten verlangt Südkorea ausdrücklich nicht, das ist eine angenehme Ausnahme. Vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass werden akzeptiert, ein Personalausweis nicht. Ausreisen musst du mit demselben Pass, mit dem du eingereist bist.
- Biometrische Erfassung
- Alle Ausländer ab 17 Jahren geben bei der Einreise Fingerabdrücke und ein Foto ab. Das geht schnell, sorgt aber in der Hochsaison für Schlangen.
- Medikamente
- Der Punkt, an dem die meisten scheitern. Für Betäubungsmittel und psychoaktive Medikamente brauchst du eine Einfuhrgenehmigung der Arzneimittelbehörde MFDS. Die Bearbeitung dauert rund zehn Werktage, der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der Einreise gestellt werden. Für alle anderen verschreibungspflichtigen Mittel nimm ein englischsprachiges Attest mit.
- Lebensmittel
- Fleisch, Wurst, Milchprodukte, Obst, Gemüse, Nüsse, Reis und Samen dürfen nicht eingeführt werden. Das wird kontrolliert. Waffen aller Art sind verboten.
- Bargeld
- Ein- und Ausfuhr sind unbegrenzt, ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar musst du deklarieren.